PSA Prüfung

Deine PSA (Personenschutz Ausrüstung) wird nach dem Grundsatz 312-906 geprüft. Dabei wird eine Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt. Anschließend wird ein Prüfprotokoll erstellt.

 

Jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet, sich mindestens einmal jährlich einer PSA-Prüfung zu unterziehen.